Reiserücktrittsversicherung
Passende Hilfe bei Notfällen im Urlaub
Wer seinen wohlverdienten Urlaub im Ausland verbringen möchte, sollte in seiner Vorfreude den Krankenschutz nicht vernachlässigen. Ein Freizeitunfall geschieht auch im Urlaub schneller als gedacht: Sei‘s ein Verkehrsunfall, ein Malheur auf der Ski-Piste oder eine Lebensmittelvergiftung. Wer im Notfall die Arztrechnung zahlt, sollte jeder vor Reiseantritt geklärt haben. Ansonsten ist das Risiko groß, dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Hier bietet die Reiserücktrittsversicherung den nötigen Reiseschutz.
In der Regel müssen privat Versicherte ihren Normaltarif nachrüsten, denn nicht alle privaten Krankenversicherungen bieten eine ausreichende weltweite Sicherheit. Gesetzlich Versicherte benötigen eine Reiserücktrittsversicherung, da die gesetzliche Krankenversicherung nur innerhalb der Eurozone Krankheitskosten erstattet. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen verfällt der Schutz ganz.
Viele Krankenkassen arbeiten mit privaten Krankenversicherungen zusammen, um Kunden Ergänzungsversicherungen zu vermitteln. Jedoch lohnt es sich nicht, blind auf die Vermittlung zu vertrauen und eigenständig Versicherungen zu vergleichen. Denn oftmals bieten andere Gesellschaften günstigere Tarife.
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet weltweit alle notwendigen Behandlungskosten und Medikamente, auch Zahnbehandlungen und Operationen. Zudem zahlt sie im Notfall den Rücktransport ins Heimatland, für den in der Regel weder gesetzliche noch private Krankenversicherungen aufkommen. Doch der Versicherungsschutz hat klare Grenzen: Eine Reiserücktrittsversicherung bietet etwa für sechs Wochen im Jahr Reiseschutz und zahlt ausschließlich im Notfall. Sie erstattet keine Kosten, wenn die Behandlung selbst Reisezweck ist oder eine medizinische Versorgung vor Reiseantritt abzusehen ist. Reisende müssen ebenso Zahnersatz privat bezahlen sowie Behandlungen bei selbstherbeigeführten Unfällen.
Ein wichtiges Auswahlkriterium für eine Reiserücktrittsversicherung ist beispielsweise, die Bezahlung eines Rücktransports aus dem Ausland, bei schwerer Erkrankung. Einige Versicherer zahlen den Transport erst, wenn er medizinisch notwendig ist. Urlauber, die keinen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt im Fremdenland riskieren möchten, sollten auf Folgendes achten: Der Versicherer muss den Rücktransport übernehmen, sobald der Arzt ihn für sinnvoll hält. Außerdem sollte der Vertrag Leistungen nicht zweideutig definieren.
Ein Beispiel: Einige Versicherungen zahlen keine Behandlungen, wenn Urlauber in Kriegsgeschehen verletzt werden. Der Grund: Sie hätten das Risiko vorhersehen können. Welches Ereignis vorhersehbar ist oder nicht, liegt hier ganz im Ermessen der Versicherung. Besser ist: Der Versicherer bindet den Leistungsfall an amtliche Reisewarnungen.
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